Stadionordnung

Stadion-/Benutzerordnung Dr. Rudolf Stadion, ESC Dorfen e.V.

Eigentum, Einrichtung und Verwaltung

Das Eisstadion steht als öffentliche Einrichtung im Eigentum des ESC Dorfen e.V. Das Betriebsmanagement ist privatrechtlich geregelt. Die Verwaltung des Eisstadions und die Durchführung dieser Stadionordnung obliegt dem ESC Dorfen e.V.

Zweckbestimmung

Zweck ist der Betrieb eines Eisstadions, in der eisfreien Zeit auch einer Mehrzweckhalle für Veranstaltungen aller Art. Die Sportanlage hat vorrangig der Pflege des Eis- sports, sowie der allgemeinen sportlichen Betätigung und Erholung zu dienen.

Allgemeines

Die Stadionordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage.

Die Stadionordnung ist für alle Gäste des Eisstadions verbindlich. Mit dem Lösen des Eintrittsausweises bzw. der Erteilung einer Benutzungsgenehmigung durch den ESC Dorfen e.V. erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Jeder Gast ist verpflichtet, auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen.

Bei Schul-, Vereins- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sowie während des Spiel- und Trainingsbetriebes ist der jeweilige Übungsleiter/Trainer für die Be- achtung der Stadionordnung mitverantwortlich.

Das Personal des ESC Dorfen hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie für die Einhaltung der Stadionordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Das Personal des ESC Dorfen und die Polizei dürfen im Verdachtsfall Besucher auf mitgeführte gefährliche Gegenstände durchsuchen und gegebenfalls den Zutritt in das Eisstadion verwehren.

Das Personal des ESC Dorfen ist befugt, Gäste, die den Bestimmungen dieser Stadionordnung zuwiderhandeln und seinen Anordnungen nicht Folge leisten, aus dem Eisstadion zu verweisen. Die Nichtbefolgung einer solchen Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich durch den Betreiber geahndet werden. Die aus dem Eisstadion verwiesenen Personen kann der Zutritt zur Anlage zeitweise oder dauernd untersagt werden. Im Falle einer Verweisung wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Die Einrichtungen des Eisstadions sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet jeder Gast für den entstandenen Schaden. Die Benutzer des Eisstadions haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

Fundgegenstände sind unverzüglich beim Personal des ESC Dorfen abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Zutritt

Im Eisstadion dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder ihre Aufenthalts- berechtigung auf eine andere Art nachweisen können.

Jeder Besucher ist beim Betreten des Eisstadion verpflichtet, dem Personal seine Eintrittskarte oder einen Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Missbräuchlich genutzte Eintrittsausweise werden ohne Entschädigung eingezogen.

Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Besucher, die keine gültige Eintrittskarte bzw. Berechtigungsausweis haben, werden vom Personal aus dem Eisstadion verwiesen, evtl. mit einem künftigen Stadionverbot.

Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen oder Waffen oder ähnliche gefährliche Gegenstände mit sich führen und mit deren Sicherstellung durch den Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, sind ebenso ausgeschlossen. Innerhalb des Eisstadion hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Jeder Besucher hat den Anordnungen der Dienstkräfte Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt wird aus dem Eisstadion verwiesen.

Die Kabinen sind innerhalb einer Stunde nach Beendigung der Eiszeit zu räumen.

In jedem Fall ist den Anweisungen der Eismeister Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Hallenverweis, gefolgt von Stadionverbot.

Verbote

Besuchern, die sich im Eisstadion befinden, ist das Mitführen folgender Sachen untersagt:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Das Rauchen und Dampfen ist in der gesamten Anlage nicht
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
  • Tiere

Untersagt ist weiterhin

  • Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten
  • mit Gegenständen zu werfen
  • ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung des Betreibers Waren und Eintrittskarten anzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlage in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen

Zuwiderhandlungen

Gegen Personen, die untersagte Handlungen begehen wird ein Haus-/Stadionverbot für das Eisstadion ausgesprochen und sie werden im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen zu Schadensersatz herangezogen, soweit durch ihre Handlungen ein Schaden entstanden ist. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grund- sätzlich in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

Haftung

Die Besucher benutzen sämtliche Einrichtungen des Eisstadions auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Stadionbetreibers, die Einrichtungen in dem für ihn möglichen Rahmen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhalt der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Bei Gruppennutzung ist folgendes zu beachten!

Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung gebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Der ESC Dorfen e.V. oder seine Erfül- lungsgehilfen haften für von ihnen verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden auf den Parkplätzen des Stadions.

Besondere Bestimmungen

  • Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf ein verträgliches Maß zu beschränken.
  • Bei der Eisdisco und dem öffentlichen Lauf gilt im Eisstadion ein absolutes Alkoholverbot
  • Das Überklettern und Sitzen auf der Bande ist verboten
  • Während des öffentlichen Laufes/Eisdisco sind Kettenbildungen, Fahren in der entgegengesetzten Laufrichtung sowie Schnelllaufen verboten
  • Mitgebrachte, ortsveränderliche Elektrogeräte müssen nach DGUV V3 geprüft sein

Inkrafttreten

Diese Stadionordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Stadionordnung.

gez. 1. Präsident, Dr. Emil Rudolf

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