Stadionordnung

Stadionordnung des ESC Dorfen e.V.
Ziel der Stadionordnung ist es,

  • die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Gegenständen zu verhindern,
  • das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen,
  • einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten
  1. Besucher und Nutzer erkennen die Stadionordnung mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder Betreten des Eisstadions an.
  2. Eintrittskarte oder Berechtigungskarte müssen beim Betreten unaufgefordert vorgezeigt und während der Sportveranstaltungen bereitgehalten und auf Verlangen dem Ordnungsdienst oder Kassenpersonal vorgezeigt werden.
    Ausnahmen sind die Besucher der Gaststätte.
  3. Ordnungsdienst oder Polizei dürfen im Bedarfsfall Besucher auf mitgeführte gefährliche Gegenstände durchsuchen und gegebenenfalls den Zutritt in das Eisstadion verwehren.
  4. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Einlass verwehrt.
  5. Die Benutzung des Eisstadions geschieht auf eigne Gefahr. Für Unfälle wird nicht gehaftet!
  6. Auch für Personen- und Sachschäden , die Besuchern des Eisstadions durch Dritte zugefügt werden, haftet der ESC Dorfen e.V. nicht.
  7. Für Diebstähle aller Art wird nicht gehaftet.
  8. Benutzer und Besucher des Eisstadions haften für die von ihnen verursachten Schäden.
  9. Jeder der das Eisstadion nutzt und besucht hat sich so zu verhalten, dass er andere nicht gefährdet, schädigt oder belästigt.
  10. Das Werfen von Gegenständen auf das Eis, Benutzung diffamierender, rassistischer oder beleidigender Gesten und Ausdrücken gegenüber Offiziellen, Schiedsrichtern und Spielern

Es ist verboten:

  • Betreten der Eisfläche vor Beginn der gesetzten Laufzeit, besonders während der Eisbereitung
  • Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe (ausgenommen Stockschützen)
  • Unberechtigter Aufenthalt an der Bande bei Spielen
  • Betreten von Tribüne, Pflaster und Betonflächen mit Schlittschuhen ohne Schoner
  • Benutzen von Rennschlittschuhen während des öffentlichen Eislaufes
  • Übertriebenes Schnelllaufen, Ketten laufen, Fangen spielen oder gegen die allgemeine Laufrichtung zu laufen (Uhrzeigersinn), Spielen mit Puck, Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen
  • Ausführen von Sprüngen jeglicher Art während des allgemeinen Publikumslaufes
  • Sitzen auf der Bande oder übersteigen der Bande, sitzen auf den Geländern
  • Mitnahme von Speisen Stöcken und Schirmen oder gefährlichen Gegenständen wie Flaschen und Gläser auf die Eisfläche oder Bande sowie das Rauchen im Eisstadion und den Nutzräumen
  • Benutzung erheblicher Lärminstrumente wie Handsirenen, mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie Megaphone oder Gasdruckfanfaren
  • die Benutzung von mehr als einer Trommel pro Gäste- oder Heimblock
  • Mitnahme, Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln und Pyrotechnik aller Art
  • Alkoholkonsum im Eisstadion während der Eisdisco Veranstaltungen
  • Aufenthalt oder Betreten der der Flächen unter den Tribünen
  • Mutwillige Verformung der Plexiglasabtrennung auf den Banden
  • Betreten / Aufenthalt auf der Pressetribüne ohne Befugnis

Den Anordnungen des Personals oder der Ordner im Eisstadion und auf dem Gelände des Eisstadions ist folge zu leisten.
Das Personal ist zu Höflichkeit und Respekt verpflichtet, andererseits aber dazu die Bestimmungen dieser Stadionordnung genau durchzusetzen.

Grobe Verstöße gegen diese Stadionordnung werden mit Verweis aus dem Eisstadion ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes geahndet. Erforderlichenfalls werden vorübergehende Zutrittsverbote verhängt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Stand: 29.10.2014
Stand: XX.06.2020

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